OLG Hamburg: Sieben Jahre Haft für illegalen Export von Raketentechnik nach Russland

Das Oberlandesgericht Hamburg hat einen 69-jährigen Unternehmer aus Baden-Württemberg am 09.01.2020 zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er zwischen 2014 und 2018 unter Verstoß gegen das gegen Russland verhängte Embargo gewerbsmäßig Raketentechnik, Spezialpressen zur Herstellung von Raketenteilen und Chemikalien zur Herstellung von Raketentreibstoffen, dorthin exportiert hatte (Az.: 8 St 3/19).

Chemikalien und Spezialpressen nach Russland geliefert

Konkret handelt es sich um eine Lieferung von 4,5 Kilogramm der Chemikalie Decaboran. Die hatte der bis zu seiner Verhaftung in Keltern bei Pforzheim wohnende Russe der Bundesanwaltschaft zufolge mit einer Rüstungsfirma in Moskau vereinbart. Die Chemikalie wird zur Herstellung von Raketentreib- und Sprengstoffen verwendet. Der Mann hatte die Chemikalie zum Teil im Flugzeug-Gepäck transportiert und so auch Zollbeamte und Reisende gefährdet. Bei Hautkontakt oder dem Einatmen von Decaboran besteht Lebensgefahr. Andere Lieferungen umfassten Spezialpressen, mit denen Raketenteile hergestellt werden können. Für die Lieferungen hat der seit 25 Jahren in Deutschland lebende Russe der Bundesanwaltschaft zufolge den Zoll bewusst durch falsche Angaben getäuscht.

OLG Hamburg, Urteil vom 09.01.2020 - 09.01.2020 8 St 3/19

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2020 (dpa).