IS-Rückkehrerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Syrien-Rückkehrerin zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagevorwürfe gegen die 25-Jährige hätten sich bestätigt, sagte ein Sprecher des Staatsschutzsenats am 07.12.2021.

Deutsch-Ghanaerin folgte Ehemann und IS-Kämpfer nach Syrien

Demnach reiste die gebürtige Hamburgerin mit deutsch-ghanaischer Staatsangehörigkeit im September 2014 als 17-Jährige auf eigenen Entschluss nach Syrien. Sie folgte ihrem damaligen Mann, der eine Kampfausbildung beim Islamischen Staat (IS) begonnen hatte. Das Paar lebte mit seinen 2015 und 2017 geborenen Kindern in der IS-Hochburg Rakka. Die Terrororganisation habe ihr eine monatliche Zuwendung gezahlt. Mit der Flagge des IS und einem Sturmgewehr habe die Frau für Propaganda-Fotos posiert und über Whatsapp für die Terrororganisation geworben.

Gericht sah IS-Mitgliedschaft als erwiesen

Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang November bestritten, IS-Mitglied gewesen zu sein. Sie habe nur das Leben in Syrien ausprobieren wollen und sei dort bloß Hausfrau gewesen. Diese Erklärung hielt das Gericht für widerlegt. Aus Chatnachrichten, Fotos, Videos und Zeugenaussagen ergebe sich, dass die Angeklagte die gewaltorientierte Weltanschauung des IS schon bei ihrer Ausreise nach Syrien teilte und sich zu der Terrororganisation bekannte. Ihre Kinder habe sie im Sinne der dschihadistischen Ideologie erzogen. Anfang 2019 war die Hamburgerin von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und später von türkischen Kräften aufgegriffen worden. Im Mai 2020 wurde sie mit ihren inzwischen drei Kindern nach Deutschland überstellt. Seit Ende September sitzt die 25-Jährige in Untersuchungshaft. Nach eigenen Angaben ist sie wieder hochschwanger und erwartet im Januar ihr viertes Kind.

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2021 (dpa).