Das Oberlandesgericht Hamburg hat die
Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren
Haft verurteilt. Die 36-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, sagte der
Vorsitzende des Strafsenats, Norbert Sakuth, am 02.10.2020.
Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt
Die Deutsch-Tunesierin habe ferner ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt, durch den Besitz eines Kalaschnikow-Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet.
Leben in IS-Hochburg in Rakka
Die gebürtige Hamburgerin Omaima A. war Anfang 2015 ihrem damaligen
Mann ins Gebiet des Islamischen Staats (IS) nach Syrien gefolgt. Mit
ihren drei Kindern lebte sie in der Hochburg der Terrororganisation
in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie
dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper ("Deso Dogg")
hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der
Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei
einem Luftangriff getötet.
Verteidigung wollte Bewährungsstrafe
Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die
Angeklagte gefordert. Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe
von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
OLG Hamburg, Urteil vom 02.10.2020 - 02.10.2020 3 St 1/20
Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Keine Strafbarkeit des bloßen Lebens im "Kalifat" (hier: als Frau eines Mitgliedes des IS), NStZ-RR 2018, 206
OLG Celle, Der "Islamische Staat" (IS) ist - wie seine Vorgängerorganisationen ISI und ISIS - eine terroristische Vereinigung im Ausland, BeckRS 2016, 7071
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