Im Rechtsstreit um eine Krankenhaus-Reportage in der RTL-Reihe "Team Wallraff – Reporter undercover" hat RTL gegen den Helios-Konzern einen Etappensieg errungen. Während das Hamburger Landgericht es der RTL Television GmbH und der Produktionsfirma InfoNetwork noch untersagt hatte, das mit versteckter Kamera aufgenommene Filmmaterial erneut zu verbreiten (BeckRS 2017, 120508), wies das Oberlandesgericht Hamburg die Klage des Helios-Konzerns am 27.11.2018 ab (Az.: 7 U 100/17). Die Revision wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann allerdings noch Beschwerde eingelegt werden.
Klinik räumte Missstände ein
Für den Beitrag "Katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern" hatte das "Team Wallraff" in einer Wiesbadener Klinik des Helios-Konzerns gefilmt. Die Sendung war im Januar 2016 auf RTL zu sehen gewesen. In einer ersten Stellungnahme nach der Ausstrahlung hatte die Klinik Missstände eingeräumt und diese mit dem damals noch laufenden Integrationsprozess des Krankenhauses in den Helios-Konzern begründet.
Wallraff: Guter Tag für investigativen Journalismus
"Der Einsatz von versteckten Kameras, das zeigt der Urteilsspruch, ist ein anerkanntes Instrument des investigativen TV-Journalismus, sofern die Aufnahmen von einem breiten öffentlichen Interesse sind und gesellschaftliche Missstände dokumentieren", erklärte RTL-Chefredakteur Michael Wulf. Günter Wallraff (76) meinte: "Das ist ein guter Tag für den aufklärenden, investigativen Journalismus und ein schlechter Tag für all die, die sich aus der Verantwortung stehlen und stattdessen mit ihren Klagen die Pressefreiheit einschränken wollen."
Unternehmen äußerte sich bislang nicht
Der Helios-Konzern kommentierte die aktuelle Entscheidung zunächst nicht. "Da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir uns hierzu heute noch nicht äußern können", sagte eine Unternehmenssprecherin.
OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2018 - 7 U 100/17
Redaktion beck-aktuell, 28. November 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Brexl, Rechtmäßige Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen, GRUR-Prax 2018, 264
LG Hamburg, TV-Berichterstattung, BeckRS 2017, 120508 (Vorinstanz)
Czernik, Heimliche Bildaufnahmen – ein beliebtes Ärgernis, GRUR 2012, 457
Tillmanns, Die "Lauterkeit" bei der journalistischen Recherche, ZRP 2011, 203
Bettermann, Publikationsfreiheit für erschlichene Informationen? – Kritische Bemerkungen zum Wallraff-Urteil des BGH, NJW 1981, 1065
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Hamburg: RTL darf "Team Wallraff"-Sendung zu Klinik des Helios-Konzerns nicht erneut ausstrahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.06.2017, becklink 2007056