Der Mann war im März 2023 aufgrund eines von Deutschland erwirkten europäischen Haftbefehls in Zypern festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Das Verfahren hatte im November vergangenen Jahres begonnen. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil (Az.: 8 St 1/23) ist nicht rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot.