PKK-Führungsmitglied zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Mehr als eineinhalb Jahre lang war ein Mann für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans PKK in Deutschland tätig. Das OLG Hamburg verurteilte ihn deshalb zu vier Jahren und drei Monaten Haft – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Der Mann war im März 2023 aufgrund eines von Deutschland erwirkten europäischen Haftbefehls in Zypern festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Das Verfahren hatte im November vergangenen Jahres begonnen. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil (Az.: 8 St 1/23) ist nicht rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot.

Redaktion beck-aktuell, bw, 2. September 2024 (dpa).