OLG: Kein Aussageverweigerungsrecht für als Vormund tätigen Anwalt
Nach dem OLG-Beschluss steht ein Aussageverweigerungsrecht lediglich Verwandten und Schwägern sowie Pfarrern und Rechtsanwälten bei der Ausübung ihres Berufes zu. Die Anwältin sei allerdings nicht als Verteidigerin, sondern als Vormund des Jugendlichen tätig geworden, so das OLG.
Mündel unter Mordanklage – Anwältin soll als Zeugin vernommen werden
Die Anwältin war im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel zum Vormund eines 16 Jahre alten Angeklagten bestellt worden. Der Jugendliche ist zusammen mit vier Familienmitgliedern des gemeinschaftlichen Mordes an einer Verwandten angeklagt. In der Hauptverhandlung sollte die Anwältin als Zeugin vernommen werden. Dabei ging es um den Inhalt ihrer Gespräche mit dem Jugendlichen sowie um seine Aussage bei der Polizei.
Anwältin verweigert Aussage
Die Zeugin verweigerte jedoch die Aussage und begründete dies mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, das sie zu dem Mündel aufgebaut habe. Gegen das Ordnungsgeld legte sie Beschwerde beim OLG ein.