Lebenslange Haft in Kriegsverbrecherprozess um Tod kleiner Jesidin

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. am 30.11.2021 des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Weltweit erstes Urteil wegen IS-Verbrechen an Jesiden

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an der Minderheit der Jesiden. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen. Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Al-J. soll als mutmaßliches IS-Mitglied unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.

Ex-Ehefrau erhielt vor kurzem zehnjährige Haftstrafe

Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.11.2021

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2021 (dpa).