IS-Rückkehrerin Kim Teresa A. zu vier Jahren Haft verurteilt

Die 32-jährige Kim Teresa A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 29.10.2021 wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS), der Begehung von Kriegsverbrechen und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die IS-Rückkehrerin lebte bis Juli 2016 mit ihrem Ehemann – einem islamistischen Kämpfer – in Syrien und folgte ihm zu seinen jeweiligen Einsatzorten.

Angeklagte reiste mit Ehemann zur Unterstützung des IS nach Syrien

Die Angeklagte, die sich spätestens seit 2009 in der islamistisch-salafistischen Szene bewegte, reiste im Juni 2014 gemeinsam mit dem ihr nach islamischem Ritus angetrauten Onur E. über die Türkei nach Syrien. Dort schlossen sie sich dem IS an, um danach in dessen Herrschaftsgebiet zu leben und an der Festigung der Herrschaftsstrukturen des IS mitzuwirken. Kurze Zeit nach ihrer Ankunft in Syrien absolvierte Onur E. beim IS eine Ausbildung als Kämpfer, während die Angeklagte zunächst in einem Frauenhaus des IS wohnte. Nach Beendigung der Ausbildung im August 2014 war Onur E. als Kämpfer an verschiedenen Orten in Syrien für den IS tätig. Die Angeklagte lebte bis Juli 2016 mit Onur E. zusammen, folgte ihm zu seinen jeweiligen Einsatzorten, befürwortete seine Kampfhandlungen und unterstützte ihn, indem sie – wie im IS für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen – den Haushalt führte, ihn versorgte und im Krankheitsfall pflegte. Dabei lebte das Paar von den Leistungen der Terrororganisation.

32-jährige warb deutsche Frauen für das Leben im "Kalifat" an

Während ihres Aufenthalts in Syrien betrieb die Angeklagte gemeinsam mit anderen zum IS ausgereisten Frauen zwei Chatgruppen, in denen das Leben im "Kalifat" beschönigt wurde. Teilnehmer einer der beiden Gruppe waren auch Frauen in Deutschland, die sich mit dem Gedanken trugen, gleichfalls zum IS auszureisen. Ihnen wurden in der Chatgruppe praktische Tipps für eine Ausreise zum IS gegeben. Als die Situation für die Angeklagte im IS-Gebiet im Frühjahr 2016 wegen des Vordringens gegnerischer Kräfte zunehmend gefährlich wurde, entschloss sie sich, das Herrschaftsgebiet des IS zu verlassen. Sie hatte sich zwar nicht von dem islamistischen Gedankengut gelöst, sah sich aber aufgrund ihres Aufenthalts im Kriegsgebiet wiederkehrend erhöhter Lebensgefahr ausgesetzt. Über mehrere Stationen kehrte sie nach Deutschland zurück, wo sie bei ihrer Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main verhaftet wurde.

Verurteilung wegen Beteiligung an ausländischer terroristischer Vereinigung

Durch dieses Verhalten hat sich die Angeklagte der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte gemäß § 9 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch sowie in zwei weiteren Fällen jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gemacht. Soweit der Angeklagten ein weiterer Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen wurde, hat das Gericht die Strafverfolgung gemäß § 154 Abs. 2 StPO auf die zur Verurteilung gelangten Taten beschränkt.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2021.