OLG Frankfurt am Main: 4 Jahre Haft für deutschen Islamisten der "Ahrar al-Sham"

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.12.2018 einen deutschen Islamisten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Sham" zu vier Jahren Haft verurteilt (Az.: 5 – 2 OJs 47/17 – 2/18).

Mohamad A. schloss sich in Syrien "Ahrar al-Sham" an

Der 26-jährige Mohamad A., ein deutscher Staatsangehöriger, reiste im Februar 2013 nach Syrien und schloss sich dort der terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Sham" als Mitglied an. Bewaffnet mit einem Sturmgewehr (Kalaschnikow AK 47) begleitete er Lebensmittel- und Geldtransporte aus der Türkei nach Idlib. Außerdem gab er Waffen an Mitglieder aus, die zu Kampfhandlungen aufbrachen. Zudem war er an der Herstellung von Granaten beteiligt. Auch erarbeitete er Vorschläge zur Verbesserung des Web-Auftritts der Vereinigung. Mohamad A. beteiligte sich an "Ahrar al-Sham" bis Oktober 2013.

Geständnis und Loslösung von "Ahrar al-Sham" positiv berücksichtigt

Das OLG hat den Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zugunsten des Angeklagten sei zu berücksichtigen gewesen, dass er ein volles Geständnis abgelegt habe. Für ihn habe auch gesprochen, dass er sich freiwillig von der "Ahrar al-Sham" gelöst habe. Zu seinen Lasten sei insbesondere die Gefährlichkeit dieser Vereinigung ins Gewicht gefallen. In die Gesamtstrafe wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten einbezogen, die gegen ihn bereits wegen eines Drogendeliktes verhängt worden war.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.12.2018 - 20.12.2018 5 – 2 OJs 47/17 – 2/18

Redaktion beck-aktuell, 7. Januar 2019.

Mehr zum Thema