Pizzeria darf sich nicht nach ermordetem Ermittlungsrichter benennen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters "Falcone" nicht als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht. Es gab damit der auf das Namensrecht und postmortale Persönlichkeitsrecht ihres Vaters gestützten Klage der Tochter des Mafia-Jägers Giovanni Falcone statt.

Giovanni Falcone von Mafia ermordet

Die Klägerin ist die Tochter des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni Falcone. Dieser bekämpfte in den 1980er und 1990er Jahren gemeinsam mit Paolo Borsellino die organisierte Kriminalität in Italien. Beide wurden 1992 Opfer von Attentaten der Mafia. Die Beklagte war Inhaberin der Pizzeria "Falcone & Borsellino“ Frankfurt am Main. Sie verwendete unter anderem im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem Film "Der Pate". Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name "Falcone" wurde zudem auf dem Aushängeschild, Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Die Pizzeria wird gegenwärtig nicht betrieben. Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung des Namens im Mafia-Kontext ohne ihre Zustimmung. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die auf Unterlassung gerichteten und auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten Anträge zurückgewiesen (GRUR-RS 2020, 43773).

OLG gibt in Versäumnisurteil Klägerin Recht

Auf die Berufung hin hat das OLG die Beklagte nunmehr im Weg des Versäumnisurteils verpflichtet, es zu unterlassen, die Bezeichnung "Falcone" als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit im Kontext mit Mafia-Bezug zu benutzen. Es sprach damit – in der Säumnissituation der Beklagten, in der nur der klägerische Vortrag zugrunde gelegt wird – die auf Namensrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht gestützten Ansprüche zu. Ein Versäumnisurteil ergeht ohne Begründung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist der Einspruch statthaft.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.07.2022 - 6 U 211/20

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2022.