Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Strafzinsklauseln der Commerzbank

Etappensieg für die Commerzbank im Grundsatzstreit um Strafzinsen auf Spargelder von Kundinnen und Kunden: Das OLG Frankfurt am Main hat die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die entsprechenden Klauseln abgewiesen. Der Streit geht jetzt wohl in die Revision.

"Wir gehen davon aus, dass das einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt wird", sagte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg auf Anfrage. "Sparverträge dürfen per se nicht mit Negativzinsen belastet werden." Die von den Verbraucherschützern bemängelten Bestimmungen sahen ein Entgelt von 0,5% pro Jahr auf Spareinlagen vor.

Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank waren höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer Recht bekommen: Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main im November.

Doch das Oberlandesgericht wertete die strittigen Bestimmungen als sogenannte Preishauptabreden, die von der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde gedeckt sind (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2023 - 3 U 286/22). Die Klauseln unterlägen damit "nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen" und seien "zudem weder intransparent noch überraschend", teilte das Gericht mit.

Seit Sommer 2022 keine Negativzinsen mehr

Etliche Banken hatten in Folge der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Zeitweise mussten Geldhäuser 0,5% Zinsen auf Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parkten. Die Kosten dafür reichten viele Institute an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab, in der Folge lockerten auch Banken die Gebührenschraube. Die Commerzbank zum Beispiel erhebt seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.10.2023 - 3 U 286/22

Redaktion beck-aktuell, ak, 5. Oktober 2023 (dpa).