Ehemaligen Sportfunktionären werden Steuerdelikte vorgeworfen
Auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi gehören zu den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier angeklagten ehemaligen Sportfunktionären Hinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor. Die Angeklagten sollen bewirkt beziehungsweise daran mitgewirkt haben, dass in den genannten Steuererklärungen die Rückzahlung eines Privatdarlehens des Fußballers Franz Beckenbauer in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei. Es sei zu Unrecht angegeben worden, dass es sich bei der Zahlung von 6,7 Millionen Euro des Organisationskomitees WM 2006 an die FIFA um eine Beteiligung des DFB an den Kosten einer FIFA-Gala 2006 gehandelt habe. Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens noch mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt.
OLG hält hinreichenden Tatverdacht für gegeben
Das Oberlandesgericht hat der dagegen von der Staatsanwaltschaft eingelegten sofortigen Beschwerde stattgegeben. Nach Würdigung des gesamten Akteninhalts sei ein hinreichender Tatverdacht dafür gegeben, dass der im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs geltend gemachte Bestimmungsgrund der Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom April 2005 des OK WM 2006 an die FIFA falsch gewesen sei, da diese tatsächlich nicht die Beteiligung an den Kosten der FIFA-Gala zum Gegenstand gehabt habe. Es spreche vielmehr eine Vielzahl von Anhaltspunkten gegen die Annahme eines Zusammenhangs zwischen der Zahlung der 6,7 Millionen Euro und der FIFA-Gala. Nach Aktenlage könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass Bestimmungsgrund der Zahlung die Entlohnung des Fußballers Franz Beckenbauer für seine Verdienste um die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2006 und die Organisation gewesen sein soll.