OLG Frankfurt am Main: Keine Haftung für Verletzungen im Handball ohne rote Karte mit Bericht

Stoßen beim Handball die Torfrau und eine Angreiferin beim Sprungwurf im Sechsmetertorraum zusammen, kommt eine Haftung der Torfrau für Verletzungen der Angreiferin nur in Betracht, wenn gegen die Torfrau eine rote Karte mit Bericht verhängt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 14.11.2019 entschieden. Das OLG hat die Revision zugelassen (Az.: 22 U 50/17).

Rote Karte ohne Bericht erteilt

Die Parteien waren Spielerinnen gegnerischer Jugendmannschaften bei einem Hallenhandballspiel. Kurz vor Schluss machte die Klägerin im Rahmen eines Tempo-Gegenstoßes einen Sprungwurf. Die Beklagte, Torfrau der Gegnerinnen, versuchte den Wurf abzuwehren. Beide trafen im Sechsmetertorraum zusammen. Die Klägerin stürzte und erlitt einen Kreuzbandriss im linken Knie. Der Schiedsrichter erteilte der Beklagten eine rote Karte ohne Bericht. Sie war für das fragliche Spiel, nicht aber darüber hinaus gesperrt. Die Klägerin begehrte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein.

OLG: Bei Mannschafts-Sportarten keine Haftung bei Einhaltung der Spielregeln

Die Berufung hatte Erfolg. Das OLG wies die Klage ab. Die Beklagte habe vorliegend nicht dermaßen grob regelwidrig gehandelt, dass ein deliktischer Schadensersatzanspruch in Betracht käme. Die Herbeiführung einer Verletzung des Kontrahenten (Gegenspielers) könne bei Einhaltung der Spielregeln regelmäßig keine Haftung des Schädigers aus Delikt begründen, so das OLG insbesondere im Hinblick auf Mannschafts-Kampfsportarten. Welche Gefahren im Einzelnen hingenommen werden müssten, richte sich nach den jeweiligen Sportarten. Basketball, Fußball oder Hallenhandball stellten hohe Anforderungen an die physische und psychische Kraft, Schnelligkeit, Geschicklichkeit und körperlichen Einsatz der Mitspieler.

Nur grobe Verletzungen von spielerschützenden Regeln haftungsbegründend

Laut OLG sind gewisse Kampfhandlungen dabei auch von einem sorgfältigen Spieler nicht zu vermeiden, wenn dieses nicht sein Charakter als lebendiges Kampfspiel verlieren solle - auch wenn es nach den Spielregeln bereits als Foulspiel gewertet werde. Folglich sei nicht jede geringfügige Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienenden Regel fahrlässig und damit haftungsbegründend. Für eine deliktische Haftung komme es vielmehr darauf an, ob die Verletzung eines Spielers auf einem Regelverstoß eines Gegenspielers beruhe, der über einen geringfügigen und häufigen Regelverstoß deutlich hinausgehe und auch einen Grenzbereich zwischen gebotener kampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairness klar überschreite. Voraussetzung für ein haftungsbegründendes Verhalten sei mithin das Vorliegen einer groben Verletzung einer zum Schutz von Spielern bestimmten Wettkampfregel (etwa nach Ziff. 8.5 der Wettkampfregeln), so das OLG.

Haftung nur nach roter Karte mit Bericht

Hier habe der Sachverständige das Verhalten der Beklagten überzeugend nicht als besonders unsportlich, sondern lediglich als unnötige Härte aus jugendlichem Übereifer eingeordnet, fährt das OLG fort. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Vorfall im Sechsmeterbereich der Torfrau ereignet habe. Springe ein Spieler dort hinein, sei ein Zusammenstoß sein Risiko. Bedeutung erlange zudem, dass der Schiedsrichter zwar eine rote Karte, jedoch ohne Bericht erteilt habe. Erst ein Bericht im Sinn von Ziffer 8.6 der Wettkampfregeln liefere die Basis für die spielleitende Stelle, um später über Sanktionen zu entscheiden. Nach dem Regelwerk sei bei schwerwiegenden Regelverstößen eine rote Karte mit Bericht vorgesehen. Der Bericht ermögliche eine eindeutige Tatsachenfeststellung. Fehle der Bericht wie hier, sei davon auszugehen, dass die Regelwidrigkeiten sich im Rahmen des körperbetonten Spielbetriebs halten und deshalb dadurch bedingte Verletzungen von der Einwilligung des Verletzten umfasst seien.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 50/17

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2019.

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