Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags. Das Verfahren gegen den 29-Jährigen werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem OLG, teilte das Gericht am 07.06.2018 mit. Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Anklage ging von Anschlagsvorbereitung aus
Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll der Anklage zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Demnach wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.
Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2018 (dpa).
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