OLG Frankfurt am Main bestätigt Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 02.08.2019 Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gegen eine Frau bestätigt, die ohne Genehmigung ihre Wohnung über die Plattform "Airbnb" als Ferienwohnung vermietet hatte (Az.: 2 Ss-OWi 438/19).

Erforderliche Genehmigung fehlte

Die Betroffene hatte in vier Fällen ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung über die Plattform "Airbnb" jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 Euro pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.

AG verhängte Geldbußen von insgesamt 6.000 Euro

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene mit Urteil vom 30.11.2018 zur Zahlung von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen sei unter anderem zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen. 

OLG sieht keine Rechtsfehler

Das OLG hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die angefochtene Entscheidung weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf. Das amtsgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 02.08.2019 - -OWi 438/19

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2019.

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