Sterbendes Pony fällt auf Tierärztin: Keine Tiergefahr, sondern Physik
© Alan / Adobe Stock (Symbolbild)

Ein Pony fiel nach einer tödlichen Injektion auf die Tierärztin, die die Spritze gesetzt hatte. Das Umfallen sei der Schwerkraft geschuldet, eine Tiergefahr habe sich nicht realisiert, erklärte das OLG Frankfurt a.M. Die Eigentümerin des Ponys haftet daher nicht.

Ein Shetlandpony litt unter schweren Koliken. In einer Tierklinik konnte man ihm nicht helfen, es musste eingeschläfert werden. Die behandelnde Tierärztin verabreichte dem Tier auf der linken Seite die tödliche Spritze. Während des Sterbeprozesses senkte es plötzlich seinen Kopf und fiel nach links. Dabei riss es die Ärztin mit zu Boden und landete mit seinen 250 Kilogramm auf dem rechten Bein der Frau. Die konnte das Bein über mehrere Monate hinweg nicht belasten. Von der Halterin des Ponys verlangte sie mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Das OLG hielt die Klage, die schon in erster Instanz keinen Erfolg gehabt hatte, ebenfalls für aussichtslos. Der Anspruch könne allenfalls auf die Tierhalterhaftung gestützt werden. Dafür müsse sich eine "typische Tiergefahr in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tieres" realisiert haben. Doch eine solche "tierische Eigenwilligkeit" fehlte dem OLG hier.

Das Tier sei während des Sterbeprozesses umgefallen. Es habe nicht mehr aufrecht stehen können, weil es hierzu keine Kraft mehr gehabt habe und der Tod eingetreten sei. Damit habe nur noch die Schwerkraft auf die Körpermasse gewirkt, nicht aber ein der tierischen Natur entsprechendes Verhalten. Dem Tier habe es nicht freigestanden, eine andere als die schadenstiftende Bewegung auszuführen, pflichtete das OLG den Ausführungen des LG bei. Es habe die Bewegung nicht mehr steuern können.

Der Ärztin erteilte das OLG einen entsprechenden Hinweis (Beschluss vom 29.01.2026 – 3 U 127/25). Diese nahm daraufhin ihre Berufung zurück.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2026 - 3 U 127/25

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. März 2026.

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