OLG Düsseldorf: VW muss vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge zurücknehmen

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss die Volkswagen AG den Käufern von zwei Fahrzeugen, in denen ein vom sogenannten Abgasskandal betroffener Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, Schadenersatz leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei Urteilen vom 18.12.2019 entschieden. Der Verstoß gegen die guten Sitten liege in der unternehmerischen Entscheidung, den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Motor in unterschiedlichen Fahrzeugtypen einzubauen und sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen (Az.: I-18 U 58/18 und I-18 U 16/19).

Kauf im März 2015 sowie im November 2012

In dem einen Fall hatte der Kläger im März 2015 einen gebrauchten Audi Q3 2,0 TDI für knapp 35.000 Euro mit einer Laufleistung von 50.000 Kilometern gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 125.000 Kilometern (Az.: I-18 U 58/18). In dem anderen Fall hatte der Kläger im November 2012 einen neuen VW Touran Highline 2,0 TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Aktuell hat das Fahrzeug eine Laufleistung von rund 56.000 Kilometern (Az.: I-18 U 16/19).

Nutzung ist anzurechnen

Weil sie sich durch ihr Verhalten schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss die Volkswagen AG die beiden Fahrzeuge zurücknehmen. Unter Beachtung eines Ersatzes für die Nutzung der Fahrzeuge muss sie dem Kläger im Verfahren I-18 U 58/18 vom Kaufpreis rund 22.000 EUR erstatten und dem Kläger im Verfahren I-18 U 16/19 rund 24.000 Euro.

Keine Zinsansprüche

Zinsen wegen des gezahlten Kaufpreises können die Kläger laut OLG dagegen nicht verlangen, weil ihnen das Geld nicht ohne Gegenwert entzogen war, sondern sie ihre erworbenen Fahrzeuge nutzen konnten.

Revision zugelassen

Die beiden Entscheidungen des 18. Zivilsenats sind die ersten Urteile des OLG Düsseldorf in Verfahren, in denen der Hersteller eines Dieselfahrzeugs in Anspruch genommen wird. Zuvor hatte der 13. Zivilsenat des OLG Düsseldorf bereits vertragliche Ansprüche gegen einen Händler zugesprochen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - I-18 U 58/18

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2019.

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