OLG Düsseldorf: VW erzielt Teilerfolg im Rechtsstreit mit Zulieferer Prevent

Die Volkswagen AG hat im Dauerstreit mit dem Autozulieferer Prevent einen Teilerfolg erzielt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 05.02.2020 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages durch VW rechtmäßig war. Denn der Zulieferer habe zuvor mit Mitteln der Erpressung eine 25%-ige Preiserhöhung durchzusetzen versucht.

Kündigung durch Audi aber unwirksam

Anders sah der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen gewesen.

Prevent-Firmen stoppten Lieferungen

Der VW-Konzern hatte die Verträge mit Prevent TWB im Frühjahr 2018 mit Wirkung zum 31.03.2019 gekündigt und sich andere Lieferanten gesucht. Hintergrund war ein seit langem schwelender Streit zwischen VW und dem Prevent-Konzern, der im August 2016 eskaliert war. Lieferstopps der Prevent-Firmen ES Guss und Car Trim hatten damals die Autofertigung in sechs Werken des Konzerns gestoppt. Der Zulieferer hatte für VW und die Tochtermarken wie Audi oder Seat Sitzschalen für zahlreiche Modelle produziert – zeitweise mehr als zwei Millionen Stück pro Jahr. 

OLG Düsseldorf, Keine Angabe vom 05.02.2020

Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2020 (dpa).