OLG Düsseldorf verneint Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

Der Müllentsorger Remondis darf die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, die Inhaberin der Marke "Der grüne Punkt" ist, nicht übernehmen. Dies hat der Erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden. Das Bundeskartellamt hatte die Fusion mit Beschluss vom 11.07.2019 untersagt. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Entsorgungsunternehmens blieb nun ohne Erfolg (Az.: VI-Kart 3/19 (V)).

Fusion würde marktbeherrschende Stellung begründen

Jedenfalls auf dem Markt für die Vermarktung aufbereiteter Hohlglasscherben würden die beteiligten Unternehmen durch ihren Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangen, befand das OLG. Dieser Gefahr könnten die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen. Der Verkauf zweier Aufbereitungsanlagen durch Remondis etwa dürfte den Marktanteil der Fusionsbeteiligten nicht dauerhaft abschmelzen, weil die betreffenden Kapazitäten zur Glasaufbereitung vollumfänglich auf benachbarte Remondis-Aufbereitungsanlagen verlagert werden könnten. Der zeitlich beschränkte Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben würde ebenfalls nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung von Marktanteilen auf Wettbewerber führen und liefe überdies auf eine unzulässige laufende Verhaltenskontrolle hinaus. Deshalb lägen die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vor.

Nichtzulassungsbeschwerde möglich

Das OLG hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

OLG Düsseldorf - VI-Kart 3/19 (V)

Redaktion beck-aktuell, 22. April 2020.

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