Preiserhöhungen wurden abgesprochen
Nach der innerhalb von 20 Hauptverhandlungstagen durchgeführten Beweisaufnahme gelangte das OLG zu der Überzeugung, dass die genannten Tapetenhersteller im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V., (VDT) vereinbart haben, zum 01.03.2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5-6% durchzuführen. A.S. Création sei dabei als Marktführer eine herausgehobene Rolle zugekommen. Der damalige Geschäftsführer des VDT habe die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet habe.
Weitere Absprachen im April 2017
Darüber hinaus sah der Senat den weiteren Vorwurf bestätigt, die Beteiligten hätten auch die nächste Preiserhöhung zum 01.01.2008 um etwa 5% auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache vorgenommen. Diese sei im April 2007 ebenfalls am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung getroffen worden.
Bußgelder auch für einzelne Verantwortliche
Konkret erkannte das Gericht wegen verbotener Preisabsprachen in jeweils zwei Fällen auf Geldbußen in Höhe von 8 Millionen und 5 Millionen Euro zu Lasten des Tapetenherstellers A.S. Création, in Höhe von 3,5 Millionen und 2 Millionen Euro zu Lasten der Marburger Tapetenfabrik und auf eine Geldbuße in Höhe von 75.000 Euro zu Lasten des VDT. Weitere Bußgelder in der Größenordnung von 16.000 Euro bis zu 650.000 Euro wurden gegen weitere einzelne Verantwortliche verhängt.