OLG Düsseldorf: Sechs Jahre Haft für deutschen Taliban

Mit Urteil vom 10.12.2018 hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den Deutschen Thomas K. unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, den "Taliban" (§§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1, 53 StGB), eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verhängt. Der Angeklagte bleibt in Haft. Zuvor hatte der 37-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt. Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes sah das Gericht als nicht erfüllt an.

Mitglied der Taliban

Im Rahmen der zehn Tage andauernden Hauptverhandlung hatte der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Dies berücksichtigte der Senat bei der Bemessung der Strafe ebenso wie den langen Zeitraum, über den sich Thomas K. bei den "Taliban" befand. Das Gericht stellte fest, dass sich Thomas K. im Zeitraum 2013 bis 2018 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) hatte. Der Senat war nach der Beweisaufnahme auch davon überzeugt, dass Thomas K. in mehreren Fällen die tatsächliche Gewalt über eine Kriegswaffe ausübte und damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen hatte.

Dienste für Taliban seit 2013

Der Angeklagte war im August 2012 nach Pakistan eingereist und schloss sich dort im Jahr 2013 im Bezirk Nordwaziristan an der Grenze zu Afghanistan den "Taliban" an. Er ließ sich in die Liste einer für Selbstmordanschläge zuständigen Einheit eintragen. Er war damit befasst, ein Propagandavideo zu drehen. Im Zusammenhang damit ließ er sich etwa dabei filmen, wie er Schüsse mit einer Kalaschnikow (AK 47) abgab und eine Mörsergranate in Richtung eines afghanischen Lagers abschoss. Im Frühjahr 2017 wechselte der Angeklagte zu einem örtlichen Führer der "Taliban"-Spezialeinheit "Red Unit" in Helmand. Dort leistete er an fünf Tagen einen Wachdienst an einem Kontrollposten und war dabei mit einer Kalaschnikow bewaffnet.

Trotz psychischer Probleme voll schuldfähig

Der in Polen geborene und im Raum Worms in Rheinland-Pfalz aufgewachsene Deutsche war im Februar 2018 von Spezialkräften im Süden Afghanistans gefangen genommen worden. Der Angeklagte hatte ausgesagt, an massiven psychischen Problemen zu leiden. Er sei deswegen bereits früher in einer Psychiatrie gewesen und mit 25 Jahren frühverrentet worden. Ein Psychiater hatte ihn dennoch als voll schuldfähig eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2018 - 10.12.2018 III-7 StS 2/18

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2018 (dpa).

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