Die Drogeriemarktkette Rossmann muss wegen illegaler Preisabsprachen mit dem Kaffeeröster Melitta eine Geldbuße von 30 Millionen Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Rossmann am 28.02.2018 wegen einer "vorsätzlichen Kartellwidrigkeit“. Damit wurde die vom Bundeskartellamt zunächst verhängte Strafe von 5,5 Millionen Euro beinahe versechsfacht.
Rossmann hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
Einigung auf Mindestverkaufspreise
Das Kartellamt hatte Absprachen zwischen Melitta und insgesamt fünf Handelsunternehmen aufgedeckt. Sie sollen sich über einen Mindestverkaufspreis vor allem für Filterkaffee verständigt haben. Das Bundeskartellamt verhängte schließlich Geldbußen von insgesamt rund 50 Millionen Euro. Edeka, Kaufland, Metro und Rewe verzichteten auf den Gang vor Gericht und erkauften sich so einen Abschlag beim Bußgeld. Melitta kam ohne Bußgeld davon, weil das Unternehmen bereits vor der Einleitung des Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2018 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Kartellamt verhängt Millionenbußgelder wegen Preisabsprachen bei Bier, Süßigkeiten und Kaffee, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.05.2016,
becklink 2003234