Der rekordverdächtig lange Rechtsstreit von Erben der Arag-Versicherung ist nach 35 Jahren beendet. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Anfrage mitgeteilt. Der heutige Arag-Chef Paul Otto Faßbender (72) wurde dazu verurteilt, seiner jüngeren Schwester Petra als Ausgleich für die Firmenanteile des Familienzweigs rund 3,5 Millionen Euro plus Zinsen zu zahlen. Bereits vor einigen Monaten hatte das OLG – von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt – das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf von 2017 in der Berufung weitgehend und rechtskräftig bestätigt (Az.: I-7 U 67/17).
Klage 1983 erhoben
Ende 1983 war Faßbender von seiner Schwester verklagt worden.
Streitpunkt war das Testament des Vaters von 1965. Der hatte verfügt, dass nach seinem Tod die Anteile seines Familienzweigs an dem Versicherungskonzern in einer Hand bleiben. Sie sollten seinem Sohn vermacht werden.
Längster jemals in erster Instanz geführter Prozess
Die jüngere Schwester sollte dafür finanziell entschädigt werden.
Über die Höhe dieses Ausgleichs entbrannte der Streit. Es war der längste jemals in erster Instanz geführte Prozess am Düsseldorfer LG. Schwester Petra muss nun 70% der Prozesskosten tragen.
Redaktion beck-aktuell, 7. März 2019 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Streit um Arag-Millionen-Erbe: LG Düsseldorf fällt Urteil nach 34 Jahren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.04.2017, becklink 2006297
LG Düsseldorf, Rechtsstreit um ARAG-Erbe nähert sich nach 33 Jahren dem Ende, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2016, becklink 2004693