Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer aus Niederkrüchten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ersatz leisten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 30.01.2020 geurteilt (Az.: I-13 U 81/19, nicht rechtskräftig).
Hinweis auf Manipulation des Motors bereits 2015
In dem Urteil führt der Senat aus, die Herstellerin sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen.
Händler muss Fahrzeug zurücknehmen
Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler in Willich das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70.000 EUR verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 EUR zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020 - I-13 U 81/19
Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2020.
Aus der Datenbank beck-online
Gutzeit, Abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge: Kauf- und deliktsrechtliche Folgen, JuS 2019, 649
Riehm, Deliktischer Schadensersatz in den "Diesel-Abgas-Fällen", NJW 2019, 1105
Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, ZFS 2017, 8
Ring, Abgas-Manipulationssoftware und Gewährleistungsrechte der Käufer, NJW 2016, 3121
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