Familie wollte nach Sorgerechtsentziehung Unterbringung bei Tanten der Kinder
Das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr hatte einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre heute zwei und zehn Jahre alten Kinder entzogen. Die Mutter hatte ihre Kinder aus eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt. Sie steht inzwischen selbst unter Betreuung. Die Familie wünschte, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten, die sich dazu bereiterklärt hatten.
OLG: Kinder in "Profi-Pflegefamilie" besser aufgehoben
Das OLG hat die Entscheidung des AG bestätigt, das Jugendamt zum Vormund zu bestellen, um die Unterbringung bei Pflegeeltern zu ermöglichen. Dem Wunsch der Familie sei nicht zu entsprechen gewesen, weil er nicht den Interessen der Kinder diene. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten "Profi-Pflegefamilie" besser aufgehoben wären als bei ihren Tanten.
Tanten mangels Beziehung zu den Kindern persönlich nicht geeignet
Den Tanten fehle die persönliche Eignung, die für die Bestellung zum Vormund erforderlich sei. Sie hätten sich bislang nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut. Die stark vernachlässigten Kinder bräuchten aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse. Dies könne im konkreten Fall von "Profi-Pflegeeltern" besser gewährleistet werden als von den eigenen Verwandten.