Energieversorger seien verpflichtet, vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser habe hierfür allerdings Gebühren erhoben. Dagegen habe man erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025 – I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit.
Das Gericht ließ eine Revision des Urteils zu. NEW will die Begründung jetzt prüfen. "Sollte die Begründung und die darin enthaltene Auslegung der Gesetze nachvollziehbar sein, werden wir das Urteil selbstverständlich umsetzen", erklärte eine Sprecherin. Andernfalls wolle man Rechtsmittel einlegen, um das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen.
Um Haushalte vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung, so die Verbraucherschützer weiter. "Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten." Die NEW hatte die Dauer laut Verbraucherzentrale jedoch auf zwölf Monate beschränkt. "Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt."