Unterstützung von "Ahrar al-Sham", "Junud al-Sham" und IS
Wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Ahrar al-Sham", "Junud al-Sham" und "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) beziehungsweise später "Islamischer Staat" (IS) verhängte das Gericht gegen Mirza Tamoor B., Kais B. O., die 29-jährige Deutsche Leila B. O., den 34-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Muhammad R. und den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mohammed D. Haftstrafen zwischen acht Monaten und sechs Jahren und drei Monaten, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte Kais B. O. habe zudem in zwei Fällen für die "Junud al-Sham" und den "ISIG" geworben.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Im Rahmen der Hauptverhandlung hat der Senat 45 Zeugen und fünf Sachverständige sowie eine Vielzahl von Telefongesprächen gehört. Soweit die Angeklagten sich eingelassen haben, hätten sie die Tatvorwürfe bestritten, teilte das OLG mit. Bei der Strafzumessung hat das Gericht eigenen Angaben zufolge insbesondere die unterschiedliche Anzahl und Bedeutung der Unterstützungshandlungen berücksichtigt. Das Urteil betrifft nicht die Vorwürfe gegen die weiteren angeklagten Deutschen Lazhar B. O. und Omar B. O. Diese Verfahren seien vor Beginn der Hauptverhandlung aus prozessökonomischen Gründen abgetrennt worden, so das OLG. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.