Die französische Thales-Gruppe hatte dagegen Beschwerde eingelegt, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag als unzulässig zurückwies (Beschluss vom 01.12.2023 – VII Verg 22/23), weil sie nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen eingelegt worden sei. Aber auch inhaltlich hätte sie keine Aussicht auf Erfolg gehabt, entschied der Vergabesenat unter Vorsitz von Richterin Christine Maimann.
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die Bundesregierung ihr Vorgehen bei der Digitalisierung der Bundeswehr geändert, auf ein langwieriges Vergabeverfahren verzichtet und den Auftrag direkt vergeben. Dies lasse das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in einem solchen Fall ausdrücklich zu, so Maimann. Die Bundesrepublik habe so handeln dürfen, um ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren. Die Gesamtsituation für die Beschaffung eines digitalen Führungsfunksystems habe sich mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verändert.
Die konkreten Modalitäten sind als geheim eingestuft. Um wie viele Geräte es geht und ob das kolportierte Auftragsvolumen stimmt, fällt bereits unter die Geheimhaltung, wie Prozessbeteiligte gesagt hatten.
Berichte zu Problemen zurückgewiesen
Medienberichte, wonach die digitalen Geräte nicht in die Fahrzeuge passen, hatte Generalleutnant Michael Vetter am Rande der Verhandlung zurückgewiesen. Die Abmessungen seien für 200 verschiedene Fahrzeugtypen geprüft und vorgegeben worden. Dass sich der Einbau dennoch schwierig gestalte, liege vor allem an den Sicherheitsvorgaben: Von den digitalen Funkgeräten soll im Fall eines feindlichen Treffers keine Gefahr für die Besatzung der Fahrzeuge ausgehen.
Allerdings sollen teilweise auch die Batterien und Lichtmaschinen der Fahrzeuge zu schwach für die neuen Funkgeräte sein. Mit Einbau und Integration der Geräte hatte sich das Gericht nicht beschäftigt. Der Anwalt von Thales, Jan Byok, hatte argumentiert, die direkte Auftragsvergabe diene vor allem dazu, die heimische Rüstungsindustrie zu stützen und zu fördern.