Einsatzfähigkeit frühestens in zwei Jahren gegeben
"Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und wir hoffen, dass die Heron schnellstmöglich in Mali eingesetzt werden kann", sagte ein Sprecher. Vor der Unterzeichnung des Vertrags müsse sich noch das Parlament Ende Juni 2017 mit dem Deal befassen. Wegen der Produktionszeit werde es aber noch mindestens zwei Jahre bis zur Einsatzfähigkeit der Kampfdrohnen dauern.
Linken-Abgeordneter hält Entscheidung für "doppelt fatal"
Die Bundeswehr nutzt bereits "Heron"-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und im afrikanischen Mali. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang 2016 entschieden, die Drohnen des Typs "Heron TP" zu leasen, die mit Raketen bestückt werden können. Die Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries, Partner im Konsortium ist Airbus. "Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund ist die heutige Gerichtsentscheidung doppelt fatal", kritisierte der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
US-Rüstungsunternehmen blockierte Anmietung
Die Anmietung der israelischen Drohnen war vom US-Rüstungsunternehmen General Atomics blockiert worden. General Atomics produziert die Kampfdrohnen "Predator" (Raubtier) und "Reaper" (Sensenmann), die von den USA in ihrem umstrittenen Kampf gegen Terroristen in Ländern wie Pakistan oder Somalia eingesetzt werden. Die Amerikaner hatten vor dem OLG geklagt, nachdem das Kartellamt ihren Einspruch zurückgewiesen hatte.