Geldautomat darf auch nach Berichten über Sprengungen bleiben

Die auf Medienberichten fußende Befürchtung der Bewohner eines Hauses, der Geldautomat einer im Erdgeschoss betriebenen Bank könne gesprengt werden, begründet keinen Anspruch auf Beseitigung des Automaten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hausbewohner befürchten Sprengung des Geldautomaten

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Genehmigte Nutzung aufgrund abstrakter Gefahr nicht untersagbar

Laut dem Berufungsurteil hat die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2022 - I-9 U 25/21

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2022.