OLG Düsseldorf spricht in Prozess um geplanten IS-Anschlag in Düsseldorf einen Angeklagten frei

In einem Prozess um einen geplanten Anschlag der Terrorgruppe Islamischer Staat in Düsseldorf hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen der Angeklagten am 13.12.2017 freigesprochen. Der 26-jährige Jordanier war zuvor vom Hauptangeklagten entlastet worden und bereits im Sommer 2017 nach einem Jahr aus der Untersuchungshaft freigekommen (Az.: III-6 StS 4/17).

Prozess gegen weitere Angeklagte wird fortgesetzt

Der Hauptangeklagte Saleh A. hatte vor Gericht ausgesagt, den Mitangeklagten fälschlich belastet zu haben. Er habe mit den Terrorplänen nichts zu tun. Auch das OLG stellte fest, es seien trotz intensiver Ermittlungen keine Beweise dafür gefunden worden, dass die früheren Anschuldigungen richtig gewesen seien. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen die beiden anderen Angeklagten wird weiter verhandelt.

IS-Führung soll Auftrag für Anschlag in Altstadt gegeben haben

Angeblich hatte die IS-Führung in Rakka den Auftrag für einen verheerenden Terroranschlag in Düsseldorf erteilt. Zwei Selbstmordattentäter sollten sich dabei inmitten von Altstadtbesuchern in die Luft sprengen. Weitere Terroristen sollten an den Ausgängen der Altstadt mit Kalaschnikows möglichst viele flüchtende Menschen erschießen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2017 - 13.12.2017 III-6 StS 4/17

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2017 (dpa).

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