Freispruch im nordrhein-westfälischen Bierkartellverfahren

Im "Bierkartellverfahren" hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Brauereien aus Nordrhein-Westfalen freigesprochen. Die angeblichen Bierpreisabsprachen hätten nicht festgestellt werden können, so das Gericht am Mittwoch. An dem Verfahren waren die Brauereien der Marken Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein beteiligt. Die Frage, ob andere Brauereien illegale Preisabsprachen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Kartellamt verhängte Geldbußen von 338 Millionen Euro

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Das OLG Düsseldorf hatte die Verfahren wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen getrennt.

Preisabsprachen in Sitzung des Brauereiverbandes zu klären

Im Kern ging es im jetzt entschiedenen Fall noch um die Frage, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes Nordrhein-Westfalen Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben. Als Betroffene waren zwei seinerzeit verantwortlich für die Brauereien handelnde Personen beteiligt; eine vormalig beteiligte weitere Person ist verstorben. Der Senat hat sie vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen.

Zeugenaussagen bestätigten Vorwürfe nicht

Wie der Senat betonte, konnte er die angeblichen Absprachen der Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich lediglich zwei der insgesamt 14 Zeugen zu erinnern. Dabei war die Erinnerung des einen Zeugen zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des OLG insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, sodass der Zeuge später seine Angaben korrigiert habe. Bei einem der Betroffenen konnte nach Mitteilung des OLG zudem nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2021 - V-4 Kart 4/16 OWi

Redaktion beck-aktuell, 8. September 2021.