EuGH soll für Klärung im Streit um Datensammlung durch Facebook sorgen

Die Verbraucher in Deutschland werden wohl noch eine geraume Zeit auf die Klärung der Frage warten müssen, ob die umstrittene Datensammelpraxis von Facebook rechtmäßig ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren am 24.03.2021 ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zu mehreren Themenkomplexen gebeten. 

Vorlagefragen

Unter anderem sollen die Luxemburger Richter die Frage beantworten, ob es zulässig ist, dass eine nationale Kartellbehörde Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung feststellt und dagegen Maßnahmen erlässt. Außerdem soll der Gerichtshof klären, was in diesem Zusammenhang sensible Daten sind.

BKartA beanstandete Verknüpfung von Nutzerdaten mit Facebook-Konten

Bereits zu Beginn des Verhandlungstages hatte der Düsseldorfer Senat signalisiert, dass der angegriffene Kartellamtserlass teilweise rechtswidrig sein könnte. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen führte aus, dass sich die Wettbewerbshüter in ihrem Beschluss zu sehr auf das deutsche Recht stützten und das EU-Recht vernachlässigten. Außerdem sei es durchaus möglich, dass Facebook ein berechtigtes Interesse an einem erheblichen Teil der verarbeiteten Daten habe. Das Kartellamt hatte 2019 juristisches Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen.

Facebook sieht sich nicht als marktbeherrschend

Der US-Konzern wies die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück: Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer. Vehement widerspricht Facebook auch der These, der Konzern habe seine Marktstellung missbraucht. Die Geschäftsbedingungen und die Methode der Datenverarbeitung entsprächen der gängigen Praxis auch bei Facebook-Wettbewerbern. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Facebook-Nutzern und auch die Möglichkeiten, bestimmte Datenverwertungen einzuschränken, hätten im Laufe der Zeit zugenommen, nicht abgenommen. Das Unternehmen legte deshalb beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen den Kartellamtserlass ein.

Streit beschäftigt Justiz seit Jahren

Bereits in den vergangenen beiden Jahren hatte der Streit zwischen dem Kartellamt und Facebook die Justiz intensiv beschäftigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits Mitte 2019 in einem Eilverfahren auf Antrag von Facebook den Vollzug der Anordnungen ausgesetzt, da es große Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter hatte. Doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung Mitte vergangenen Jahres wieder auf. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats beim BGH, Peter Meier-Beck, sagte damals, es bestünden weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke, noch daran, “dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt“. Doch machte der Düsseldorfer Senat am Mittwoch deutlich, dass er sich weder an die faktischen noch an die rechtlichen Vorgaben der BGH-Entscheidung gebunden fühlt.

Redaktion beck-aktuell, Erich Reimann, 25. März 2021 (dpa).