OLG Düsseldorf: Direktvergabe des Nahverkehrs an Kölner Verkehrs-Betriebe nicht zu beanstanden

Die milliardenschwere Vergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Köln für mehr als zwei Jahrzehnte an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum 01.01.2020 ist rechtens. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 27.04.2020 entschieden und damit die vorinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer bestätigt. (Az.: VII-Verg 27/19).

Busunternehmen monierte Direktvergabe an die KVB

Ein Busunternehmen hatte die Direktvergabe der Stadt Köln an die KVB, die 2019 im Rat der Stadt Köln beschlossen worden war, bei der Vergabekammer Rheinland mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet. Es wollte selbst bei der Vergabe Buslinien aus dem Netz der KVB übernehmen. Mit dem Nachprüfungsantrag machte das Unternehmen geltend, dass die Direktvergabevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht vorgelegen hätten. Die Stadt könne die KVB nicht ausreichend kontrollieren. Das habe der Streit um die Vertragsverlängerung eines früheren Finanzvorstands gezeigt. Der Antrag blieb vor der Vergabekammer jedoch erfolglos.

OLG bestätigt Zurückweisung des Nachprüfungsantrags

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat nunmehr die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Unternehmens zurückgewiesen. Der Vorgang um den früheren Finanzvorstand sei nicht hinreichend aussagekräftig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2020 - VII-Verg 27/19

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2020.