Busunternehmen monierte Direktvergabe an die KVB
Ein Busunternehmen hatte die Direktvergabe der Stadt Köln an die KVB, die 2019 im Rat der Stadt Köln beschlossen worden war, bei der Vergabekammer Rheinland mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet. Es wollte selbst bei der Vergabe Buslinien aus dem Netz der KVB übernehmen. Mit dem Nachprüfungsantrag machte das Unternehmen geltend, dass die Direktvergabevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht vorgelegen hätten. Die Stadt könne die KVB nicht ausreichend kontrollieren. Das habe der Streit um die Vertragsverlängerung eines früheren Finanzvorstands gezeigt. Der Antrag blieb vor der Vergabekammer jedoch erfolglos.
OLG bestätigt Zurückweisung des Nachprüfungsantrags
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts hat nunmehr die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Unternehmens zurückgewiesen. Der Vorgang um den früheren Finanzvorstand sei nicht hinreichend aussagekräftig.