Bierkartell: 50-Millionen-Euro-Geldbuße für Carlsberg

Wegen ihrer Beteiligung am Bierkartell ist die Brauerei Carlsberg vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro verurteilt worden. Die Hamburger Carlsberg Deutschland Holding GmbH habe sich eines Kartellverstoßes schuldig gemacht, als ein früherer Geschäftsführer im Jahr 2007 an einem Informationsaustausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teilnahm.

Gericht stellte "aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen" fest

Das Gespräch sei "mitursächlich" für die kurz darauf von Carlsberg und anderen Brauereien vorgenommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger. Es erfülle zwar nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache, sehr wohl aber den der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen. Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen, die eine Geldbuße in Höhe von 45 bis 55 Millionen Euro vorsah. Die Rechtsanwältin von Carlsberg, Anika Schürmann, wies in ihrem Schlussplädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen allerdings noch einmal ausdrücklich zurück und begründete die Zustimmung zu der Verständigung damit, dass das Unternehmen endlich einen Schlussstrich unter das belastende Mammutverfahren ziehen wolle. 

Kartellstrafen gegen zahlreiche namhafte Brauereien

Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Von Carlsberg verlangte die Wettbewerbsbehörde damals 62 Millionen Euro. Doch nahm Carlsberg dies im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien nicht hin und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Fünf Jahre lang dauerte danach die juristische Aufarbeitung des Geschehens.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2023 - V-6 Kart 1/20 (OWi)

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2023 (dpa).

Mehr zum Thema