Wohnungskäufer fühlen sich wegen Errichtung einer Containerlage "betrogen"
Die Eheleute hatten 2015 eine rund 140 Quadratmeter große Vierzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss in Düsseldorf für rund 550.000 Euro von einem Bauträger gekauft. Die Wohnung liegt in einem größeren Neubaugebiet, in dem insgesamt rund 1.800 Wohnungen entstehen sollen. Auf der Straßenseite gegenüber der Wohnung errichtete die Stadt Düsseldorf eine Containeranlage für Altglas und Altpapier. Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht. Sie fühlen sich deshalb vom Bauträger arglistig getäuscht. Ihre Wohnung sei wegen der optischen Beeinträchtigungen und Lärm- und Geruchsbelästigungen, die von der Containeranlage ausgingen, rund 30.000 Euro weniger wert.
OLG: Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung als zum urbanen Leben gehörend hinzunehmen
Ihre auf Zahlung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000 Euro gerichtete Klage blieb auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehöre zum urbanen Leben, für das die Eheleute sich mit der Standortwahl ihrer Eigentumswohnung entschieden hätten, hebt das OLG hervor. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen seien unvermeidbar und hinzunehmen. Aus der Höhe des von den Eheleuten gezahlten Kaufpreises ergebe sich kein anderer Maßstab: Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.