Haft- und Bewährungsstrafen: Rechtsextremistischer Verlag als kriminelle Vereinigung eingestuft

Die Gewinnspannen waren beträchtlich, der Inhalt der Bücher volksverhetzend und antisemitisch. Das OLG Dresden sieht in dem rechtsextremistischen Verlag "Der Schelm" eine kriminelle Vereinigung – und verurteilte drei seiner Mitarbeiter zu Haft- und Bewährungsstrafen.

Ein früherer Leipziger NPD-Politiker muss wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Der 41-Jährige hat ein umfangreiches Vorstrafenregister und war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden. Eine 38 Jahre alte Frau wurde wegen derselben Anklagepunkte zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, erhielt wegen der gleichen Tatbestände eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Damit kam das Gericht weitgehend den Forderungen der Bundesanwälte nach. Allerdings wurden die beiden für den Vertrieb verantwortlichen Verlagsmitarbeiter – anders als von der Bundesanwaltschaft gefordert – nicht wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt (Urteil vom 29.04.2024 – 4 St 1/23).

Umsatz mit "Mein Kampf"

Nach Überzeugung des Gerichtes machten die drei Mitarbeiter des rechtsextremistischen "Schelm"-Verlages zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz rund 600.000 Euro, davon 445.000 Euro mit Schriften, die einen volksverhetzenden Inhalt hatten. Die Gewinnmarge war erheblich. Hitlers "Mein Kampf" wurde für Kosten von knapp vier Euro produziert, aber für 30 Euro verkauft.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten eine antisemitische Gesinnung und eine rassistisch geprägte Weltsicht vorgeworfen. Der Verlag sei ein führender Akteur bei der Verbreitung von Hassrede in Deutschland gewesen. Richter Hans Schlüter-Staats merkte an, Hass bereite den Nährboden für furchtbare Gewalttaten, nicht nur in der NS-Zeit, sondern auch heute. Er verwies etwa auf den Anschlag auf die Synagoge in Halle.

Als Rädelsführer gilt ein Mann, der schon vor Jahren in Russland untergetaucht ist. Er wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker hat nach eigenen Angaben der rechtsextremen Szene den Rücken gekehrt und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm. Der Verteidiger des früheren NPD-Mannes gab an, sein Mandant habe sich ebenfalls aus der Szene verabschiedet.

Das Urteil hat für die Angeklagten auch erhebliche finanziellen Folgen. Das Entgelt für ihr Wirken im Verlag wurde als Wertersatz zugunsten des Bundes eingezogen. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers sind das rund 42.500 Euro, bei dem Grafiker etwa 41.000 Euro und bei der Frau rund 5.200 Euro. Eingezogen wurde außerdem eine Vielzahl von Druckwerken.

OLG Dresden, Urteil vom 29.04.2024 - 4 St 1/23

Redaktion beck-aktuell, bw, 29. April 2024 (dpa).