OLG Dresden: Syrer unter Terrorverdacht zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Syrer ist vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Dresden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am 06.12.2017 mitteilte. Konkrete Tathandlungen hätten dem 25-Jährigen nicht nachgewiesen werden können.

Flüchtling hatte sich selbst gestellt und gestanden

Es sei erwiesen, dass sich der Angeklagte in Syrien im Jahr 2014 der islamistischen Al-Nusra-Front, einem inzwischen umbenannten Ableger des Terrornetzwerkes Al Kaida, angeschlossen hatte. Dort habe er eine militärische Ausbildung erhalten und für weitere Einsätze bereit gestanden. Bei der Strafe sei berücksichtigt worden, dass der Flüchtling sich selbst gestellt und gestanden hatte. Außerdem habe er keine Vorstrafen.

Erst bei drittem Besuch auf Revier Gehör gefunden

Nasser A. war seit dem 15.02.2017 in Untersuchungshaft. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er sich selbst an die Polizei in Chemnitz gewandt. Er sei jedoch zweimal abgewiesen worden, bevor man ihm beim dritten Besuch auf dem Revier Gehör geschenkt habe.

OLG Dresden

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2017 (dpa).

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