Zehn­ein­halb Jahre Haft für mut­ma­ß­li­chen IS-Deutsch­land­chef Abu Walaa
abu_walaa_CR Julian Stratenschulte dpa
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Der mut­ma­ß­li­che Deutsch­land-Chef der Ter­ror­mi­liz Is­la­mi­scher Staat muss zehn­ein­halb Jahre ins Ge­fäng­nis. Das Ober­lan­des­ge­richt Celle er­klär­te den Ira­ker Abu Walaa am Mitt­woch der Un­ter­stüt­zung und Mit­glied­schaft in der Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on für schul­dig. Der 37-Jäh­ri­ge und sein Netz­werk hät­ten junge Leute ra­di­ka­li­siert und in die IS-Kampf­ge­bie­te ge­schickt. Drei Mit­an­ge­klag­te er­hiel­ten Haft­stra­fen zwi­schen gut vier und acht Jah­ren.

Zeit­wei­se Is­la­mis­ten Anis Amri be­her­bergt

Abu Walaa war Imam der Mo­schee des in­zwi­schen ver­bo­te­nen Ver­eins "Deutsch­spra­chi­ger Is­lam­kreis Hil­des­heim". Der mit­an­ge­klag­te Deutsch-Serbe Boban S., der acht Jahre Haft er­hielt, soll seine Woh­nung in Dort­mund als Ge­bets­zen­trum ge­nutzt und dort auch zeit­wei­se den Is­la­mis­ten Anis Amri be­her­bergt haben. Amri ver­üb­te 2016 einen An­schlag auf einen Weih­nachts­markt in Ber­lin, bei dem zwölf Men­schen star­ben.

Selbst­mord­at­ten­ta­te mit zahl­rei­chen To­des­op­fern

Im Ver­lauf des Pro­zes­ses be­schäf­tig­te sich das Ge­richt mit einer lan­gen Reihe wei­te­rer Is­la­mis­ten, die von dem Dort­mun­der und einem mit­an­ge­klag­ten Mann aus Duis­burg im Hin­ter­zim­mer von des­sen Rei­se­bü­ro ra­di­ka­li­siert wor­den sein sol­len. Der Duis­bur­ger Hasan C. wurde zu sechs­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Zwei der Re­kru­tier­ten sol­len im Irak Selbst­mord­at­ten­ta­te mit zahl­rei­chen To­des­op­fern ver­übt haben. Der An­ge­klag­te Mahmoud O. wurde zu einer Frei­heits­stra­fe von vier Jah­ren und zwei Wo­chen ver­ur­teilt.

Bun­des­an­walt­schaft for­der­te elf­ein­halb Jahre für Abu Walaa

Für Abu Walaa hatte die Bun­des­an­walt­schaft elf­ein­halb Jahre Haft ge­for­dert, für die üb­ri­gen An­ge­klag­ten zwi­schen vier­ein­halb und zehn Jah­ren. Die Ver­tei­di­gung hatte da­ge­gen auf Frei­spruch be­zie­hungs­wei­se deut­lich mil­de­re Stra­fen plä­diert.

V-Mann des LKA er­hielt keine Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gung

Un­be­merkt von den Si­cher­heits­be­hör­den blieb das Tun der Grup­pe um Abu Walaa nicht. In Dort­mund war re­gel­mä­ßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Lan­des­kri­mi­nal­am­tes Nord­rhein-West­fa­len, der sich auch an die Fer­sen Amris hef­te­te. Die Bun­des­an­walt­schaft stütz­te sich auch auf In­for­ma­tio­nen die­ses V-Man­nes, der für den Pro­zess aber keine Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gung er­hielt. Ihr Kron­zeu­ge war ein jun­ger Mann aus Gel­sen­kir­chen, der als Ju­gend­li­cher in is­la­mis­ti­sche Krei­se ge­riet, sich dann aber vom IS ab­wand­te und mit den Be­hör­den zu­sam­men­ar­bei­te­te.

Ver­tei­di­gung zwei­felt Glaub­wür­dig­keit des Kron­zeu­gen an

Die Ver­tei­di­gung zog die Glaub­wür­dig­keit die­ses Kron­zeu­gen je­doch in Zwei­fel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu An­schlä­gen an­ge­sta­chelt zu haben. Die An­schul­di­gun­gen der An­kla­ge hielt die Ver­tei­di­gung im Gro­ßen und Gan­zen für nicht nach­weis­bar.

OLG Celle, Urteil vom 24.02.2021 - 4 StE 1/17

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2021 (ergänzt durch Material der dpa).

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