Weiteres Urteil aus dem Umfeld des verbotenen DIK Hildesheim

Das Oberlandesgericht Celle hat einen 38-Jährigen mit deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit unter anderem wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland "Islamischer Staat" (IS) in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war Mitglied des zwischenzeitlich verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" (DIK) und hatte dort unter anderem Kontakt zu Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa"), den das OLG im Februar 2021 ebenfalls wegen Unterstützung des IS zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte (Az.: 4 StE 1/17).

Geldzahlungen an IS über Bruder getätigt

Wie andere Personen aus dem Umfeld des DIK war auch der Bruder des Angeklagten im Jahr 2015 nach Syrien ausgereist, wo er sich dem IS anschloss. Nach den Feststellungen des Senats hat der Angeklagte seinen Bruder unter anderem durch Geldzahlungen von insgesamt mehr als 17.000 Euro sowie die Bereitstellung von Kommunikationsgeräten bei dessen Kampf für den IS unterstützt und die Ausreise der Ehefrau seines Bruders mit deren vier Kindern nach Syrien organisiert, wo die Ehefrau sich ebenfalls mitgliedschaftlich am IS beteiligte.

Angeklagte bestreitet Wissen um IS

Der Angeklagte hatte bestritten, von der Mitgliedschaft seines Bruders im IS gewusst zu haben und von ihm veranlasste Geldzahlungen und Hilfeleistungen unter anderem damit begründet, dass er geglaubt habe, sein Bruder wolle der Zivilbevölkerung in Syrien helfen. Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme, in der an 20 Verhandlungstagen unter anderem zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige angehört worden sind, war der Senat demgegenüber davon überzeugt, dass der Angeklagte seit der Ausreise seines Bruders von dessen Anschluss an den IS in Syrien wusste und auch konkrete Kenntnisse von dessen Tätigkeit vor Ort sowie der Ideologie des IS hatte.

Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren beantragt; die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil des OLG Celle können der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof erheben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 28.07.2020 in der Sache in Untersuchungshaft. Das OLG Celle hat den Haftbefehl auf der Grundlage der Verurteilung neu gefasst und wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

OLG Celle, Urteil vom 25.10.2021 - 25.10.2021 5 StS 1/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2021.