Geldzahlungen an IS über Bruder getätigt
Wie andere Personen aus dem Umfeld des DIK war auch der Bruder des Angeklagten im Jahr 2015 nach Syrien ausgereist, wo er sich dem IS anschloss. Nach den Feststellungen des Senats hat der Angeklagte seinen Bruder unter anderem durch Geldzahlungen von insgesamt mehr als 17.000 Euro sowie die Bereitstellung von Kommunikationsgeräten bei dessen Kampf für den IS unterstützt und die Ausreise der Ehefrau seines Bruders mit deren vier Kindern nach Syrien organisiert, wo die Ehefrau sich ebenfalls mitgliedschaftlich am IS beteiligte.
Angeklagte bestreitet Wissen um IS
Der Angeklagte hatte bestritten, von der Mitgliedschaft seines Bruders im IS gewusst zu haben und von ihm veranlasste Geldzahlungen und Hilfeleistungen unter anderem damit begründet, dass er geglaubt habe, sein Bruder wolle der Zivilbevölkerung in Syrien helfen. Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme, in der an 20 Verhandlungstagen unter anderem zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige angehört worden sind, war der Senat demgegenüber davon überzeugt, dass der Angeklagte seit der Ausreise seines Bruders von dessen Anschluss an den IS in Syrien wusste und auch konkrete Kenntnisse von dessen Tätigkeit vor Ort sowie der Ideologie des IS hatte.
Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren beantragt; die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil des OLG Celle können der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof erheben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 28.07.2020 in der Sache in Untersuchungshaft. Das OLG Celle hat den Haftbefehl auf der Grundlage der Verurteilung neu gefasst und wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.