Weitere Verfahren vor anderen Gerichten laufen noch
VW hatte zum 31.03.2019 Verträge mit der Firmengruppe nach einem Lieferboykott und heftigen Krach um Konditionen einseitig beendet; vor weiteren Gerichten und in weiteren Ländern laufen noch Verfahren. Die Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur am 09.12.2020 vorlag, ergibt sich aus der Berufung gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Hannover. Der Kartellsenat des OLG Celle beschloss nun, die ursprünglichen Kläger Volkswagen AG und Skoda müssten dem Prevent-Ableger TWB "allen Schaden ersetzen", der aus der Kündigung des Liefervertrags und Verweigerung von dessen Erfüllung "entstanden ist oder noch entstehen wird". Skoda soll außerdem Auskunft darüber geben, welche Ersatzlieferanten seit April 2019 ausgewählt wurden.
Volkswagen prüft weitere Rechtsmittel
Volkswagen erklärte, man halte das Urteil für falsch. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend berücksichtigt, dass aus Sicht des Konzerns eine mögliche Drohung mit einem erneuten Lieferstopp durch Prevent im Raum gestanden habe. Es würden weitere Rechtsmittel geprüft. Ein Prevent-Sprecher entgegnete, der Zulieferer sehe sich bestätigt, dass die Skoda-Kündigungen "unbegründet und rechtswidrig waren". Es geht etwa um die Modelle Octavia, Karoq und Superb.