Das Verfahren um die Folgen der angestrebten Übernahme von VW durch die Porsche-Holding Porsche SE wird erneut verschoben. Die mündliche Verhandlung werde erst am 26.03.2019 weitergehen, teilte das Oberlandesgericht Celle mit. Dies gelte allerdings nur, wenn ein Befangenheitsgesuch eines Verfahrensbeteiligten gegen die drei Mitglieder des Senats unbegründet sei. Sollte das Gesuch begründet sein, müsse das Kapitalanleger-Musterverfahren mit geänderter Besetzung des Senats fortgesetzt werden.
Verfahren hat sich bereits mehrfach verzögert
Seit Beginn der Verhandlung vor über einem Jahr hatte sich das Verfahren bereits mehrfach verzögert - auch wegen mehrerer Befangenheitsanträge der klagenden Aktionäre gegen die Richter. Erst Ende Oktober 2018 lehnte das Gericht einen erneuten Antrag gegen die Senatszusammensetzung ab.
Übernahmeschlacht hinterließ großen Schaden bei Anlegern
Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche SE (PSE) und Volkswagen vor über zehn Jahren. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, verschuldete sich dafür aber in Milliardenhöhe. Es gab Kursturbulenzen, Anleger verloren viel Geld. Später schluckte VW seinerseits das operative Geschäft von Porsche. Das Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle ist wegen des größeren Platzbedarfs nach Hannover verlagert worden.
Redaktion beck-aktuell, 5. Februar 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Möllers, Die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht VW-Porsche - ein Überblick, NZG 2014, 361
Buck-Heeb, Neuere Rechtsprechung zur Haftung wegen fehlerhafter oder fehlender Kapitalmarktinformation, NZG 2016, 1125
Aus dem Nachrichtenarchiv
VW-Übernahmeschlacht: Musterverfahren vor dem OLG Celle beginnt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.10.2017, becklink 2008009
OLG Celle bestimmt Musterkläger im Verfahren gegen Porsche und VW, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.12.2016, becklink 2005201