Das Oberlandesgericht Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Wie das Gericht am 04.01.2018 mitteilte, haben die Familiensenate Ergänzungen in den Bereichen Behandlung geldwerter Zuwendungen durch den Arbeitgeber (beispielsweise Firmenwagen zur privaten Nutzung), Kosten der berufsbedingten Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs, Umfang ergänzender Altersvorsorge, konkrete Bedarfsberechnung bei besonders guten Einkommensverhältnissen und Elternunterhalt aufgenommen.
Grundlegende Veränderung in der Düsseldorfer Tabelle
Die Leitlinien, die eine Orientierungshilfe zur Unterhaltsberechnung für die Familiengerichte im OLG-Bezirk bilden, seien zudem redaktionell überarbeitet und um aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergänzt worden. Weitere Neuerungen würden die grundlegende Veränderung der Düsseldorfer Tabelle betreffen. Dort fallen künftig Unterhaltspflichtige mit bereinigten Einkünften von bis zu 1.900 Euro (2017: bis 1.500 Euro) in die erste Einkommensgruppe. Entsprechend verändere sich auch die Zuordnung in die folgenden Einkommensgruppen.
Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2018.
Zum Thema im Internet
Die ab 01.01.2018 geltenden unterhaltsrechtlichen
Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle finden Sie auf der Internetseite des Gerichts im pdf-Format.
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