Neue unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle

Das OLG Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für das Jahr 2024 veröffentlicht. Vorgesehen sind höhere Bedarfssätze für Kinder. Ebenfalls angehoben wurden die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen. 

Die höheren Bedarfssätze für Kinder ergeben sich aus der neuen Düsseldorfer Tabelle, die in den Leitlinien des OLG enthalten ist. Den Erhöhungen steht das Kindergeld gegenüber, das sich seit Beginn 2023 für alle Kinder einheitlich auf 250 Euro beläuft und nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen ist.

Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt auch im Jahr 2024 weiterhin im Regelfall monatlich 930 Euro (ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind in den neuen Leitlinien ebenfalls deutlich angehoben worden. So gilt nun zum Beispiel für erwerbstätige Unterhaltspflichtige ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 Euro (statt bisher 1.370 Euro).

Ähnliche Veränderungen finden sich auch zu den weiteren Selbstbehaltssätzen. Dies beruht laut OLG auf den mit der Einführung des Bürgergeldes einhergehenden Veränderungen, insbesondere der Fortschreibung der Regelbedarfe. Der Selbstbehalt könne im Einzelfall angemessen erhöht werden.

Redaktion beck-aktuell, ak, 9. Januar 2024.