OLG Celle: 6 Jahre Jugendstrafe für Safia S. für Messerattacke auf Polizisten

Wegen ihrer Messer-Attacke auf einen Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover muss Safia S. sechs Jahre in Haft. Auf diese Jugendstrafe erkannte der vierte Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Celle. Das Urteil vom 26.01.2017 legt Safia S. versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, des Islamischen Staats (IS), zur Last (nicht rechtskräftig).

Tötungsversuch zur Unterstützung des IS

Das OLG hat es als erwiesen angesehen, dass die zur Tatzeit 15-jährige Safia S. am 26.02.2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover versucht hat, einen Beamten der Bundespolizei zu töten. Dass sie mit der Tat den IS unterstützen wollte, sei unter anderem durch Chats auf dem Mobiltelefon der Angeklagten belegt, die verwertet werden könnten.

Zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe für Mitwisser

Verurteilt wurde auch der seinerzeit 19-jährige Mohamad Hasan K. Dieser habe gewusst, dass Safia S. die Tat plante und den IS unterstützen wollte, ihre Planungen auch ernst genommen und die geplante Tat nicht angezeigt. Die gegen ihn wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat verhängte Jugendstrafe beträgt zwei Jahre und sechs Monate. Gegen Mohamad Hasan K. ermittelt die Bundesanwaltschaft nach dpa-Angaben weiterhin, weil er mit den angeblichen Terrorplänen zu tun haben könnte, die zur Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover im November 2015 führten.

Angeklagte bleiben in Haft

Das Urteil des OLG Celle vom 26.01.2017 ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision angefochten werden. Die Angeklagten bleiben in Haft.

OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017 - 4 StE 1/16

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2017.

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