Konkrete Verhaltensregeln in Dienstvereinbarung
Zugleich wurden in einer Dienstvereinbarung konkrete Verhaltensregeln festgelegt, um derartige Vorfälle bereits im Ansatz zu verhindern und auf etwaige Verstöße sachgerecht reagieren zu können. Sexuelle Belästigungen und Diskriminierungen seien weitverbreitete Probleme und Ausdruck von Machtmissbrauch, "denen wir als Arbeitgeber zusammen mit den Personalvertretungen konsequent entgegentreten müssen", erklärte die Präsidentin des OLG Stefanie Otte anlässlich der Einrichtung der Beratungsstelle. "Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, ein Betriebsklima zu schützen, in dem es erst gar nicht zu solchen Übergriffen kommt".
Hilfestellung und Unterstützung für Betroffene
Für betroffene Personen sind laut Otte Hilfestellungen und in konkreten Fällen darüber hinaus auch Unterstützung von zentraler Bedeutung. Durch die Tätigkeit der Beratungsstelle und die festgelegten Regeln werde die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten gefördert, eine gute Arbeitsatmosphäre erhalten und so das vorbildhafte Verhalten und Ansehen der niedersächsischen Justiz in der Öffentlichkeit gestärkt.