AGB sahen fünfjährige Bindung mit automatischer Verlängerung vor
Eine Model-Agentur schloss mit einem damals 18-jährigen Fotomodel einen Agenturvertrag. Danach sollte die Agentur sich um die Förderung der Karriere des Models kümmern und hierfür 25% aller Einnahmen erhalten. Der Agenturvertrag war auf fünf Jahre befristet und sollte sich anschließend um jeweils zwei Jahre verlängern, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Das Model kündigte den Vertrag nach einer Laufzeit von rund sechs Jahren und verweigerte danach weitere Zahlungen an die Agentur. Das Landgericht Lüneburg wies die Klage der Agentur auf Zahlung der Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ab. Dagegen legte die Agentur Berufung ein.
OLG: Gesetzliche Regelung zwar abbedungen
Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen. Nach § 627 BGB könne ein Dienstvertrag grundsätzlich auch ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er auf einer besonderen Vertrauensstellung beruht und Dienste "höherer Art" beinhaltet. Diese Regelung erfasse etwa Dienstleistungen von Ärzten, Anwälten und Beratern, aber auch von Künstleragenturen. Hier hätten die Parteien diese Regelung zwar durch die Vereinbarung von festen Vertragslaufzeiten ausgeschlossen.
Langjährige Bindung eines Models aber unangemessen benachteiligend
Dieser Ausschluss sei aber unwirksam gewesen, weil er in vorformulierten Vertragsbedingungen der Agentur enthalten war und das Model durch die langen Laufzeiten unangemessen benachteiligte. Die langfristige Förderung der Karriere von Künstlern könne es zwar rechtfertigen, die Kündigungsmöglichkeit für einen gewissen Zeitraum auszuschließen, weil sich Anfangsinvestitionen erst mit fortschreitender Karriereentwicklung rentieren. Sollten die Leistungen der Agentur aber nicht den Erwartungen des Models entsprechen, hätte dieses über einen langen Zeitraum faktisch keine Möglichkeit, die Agentur zu wechseln. Dies wiege umso schwerer, als gerade der Markt für Models mit zunehmendem Alter enger werde.