Weitreichende Hilfeleistungen zwischen 2015 und 2019
So unterstützte der Angeklagte laut OLG die Frau und Kinder seines Bruders bei deren Ausreise zu diesem. Er verwaltete im Interesse seines Bruders zwei vermietete Wohnungen und half ihm bei der Beschaffung und Aktivierung verschiedener SIM-Karten, damit er Kontakt zu anderen IS-Mitgliedern halten und Ausreisewilligen aus Deutschland Anweisungen und Unterstützung für die Ausreise geben und Schleuser für den Grenzübertritt von der Türkei nach Syrien vermitteln konnte. Ferner vermittelte er laut Gericht Nachrichten zwischen seinem Bruder und Ausreisewilligen. Teilweise stand er dabei auch in Kontakt mit dem "Abu Walaa" genannten führenden Mitglied des IS in Hildesheim. Schließlich unterstütze er die Zweit- und Drittfrau seines Bruders finanziell.
Geständnis und Bruch mit IS-Szene strafmildernd berücksichtigt
Der Angeklagte hat diese Taten umfassend eingeräumt. Die Hauptverhandlung konnte deshalb am achten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich das OLG unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten und von Chatverläufen die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen. Das OLG hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten neben dessen umfassendem Geständnis berücksichtigt, dass er früh mit der salafistisch-jihadistischen Szene gebrochen und sich insbesondere von "Abu Walaa" distanziert hatte. Das OLG ist mit diesem Urteil dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt.