OLG Celle: Demonstrant haftet nicht für Verletzung eines Polizeibeamten bei Brennelemente-Transport

Ein Mann, der Mitte November 2012 gegen einen MOX-Transport (Brennelemente-Transport) von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield (Großbritannien) zum Kernkraftwerk nach Grohnde demonstriert hat, muss dem Land Niedersachsen nicht die Kosten erstatten, die aufgrund der Verletzung eines Polizeibeamten am Rande des Einsatzes entstanden sind. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 08.12.2016 klargestellt und eine Entscheidung des Landgerichtes Hannover vom Februar 2016 aufgehoben (Az.: 5 U 44/16).

Bei Maßnahmen zur Personalienfeststellung verletzt

Der Beklagte hatte sich zunächst an den Transport-Lkw gekettet, wurde von Polizeibeamten befreit und dann von der Straße entfernt. Erst im Anschluss daran, bei Maßnahmen zur Personalienfeststellung, verletzte sich nach Überzeugung des Senats ein Polizeibeamter an der Hand und war bis Ende März 2013 arbeitsunfähig. Im dem Rechtsstreit hat das Land Heilbehandlungskosten und Bezüge des Beamten in Höhe von rund 15.000 Euro erstattet verlangt.

Kein Zusammenhang zwischen Verletzung und gesteigertem Einsatzrisiko

Dem hat der Senat nicht entsprochen. In diesem Einzelfall habe sich in der bedauerlichen Verletzung des Polizisten nicht das spezifische Einsatzrisiko verwirklicht. Der Senat habe nämlich nicht feststellen können, dass zwischen der Verletzung und einem rechtswidrigen Verhalten des Beklagten ein so enger Zusammenhang besteht, dass der Beklagte für den entstehenden Schaden aufkommen muss. Der Beklagte sei im Zeitpunkt der Verletzung, wie ein Video des Einsatzes belege, bereits jenseits der Leitplanke gewesen. Sein Transport von der Straße sei also abgeschlossen gewesen. Dadurch sei eine Zäsur eingetreten, die den Zusammenhang der Verletzung mit dem gesteigerten Einsatzrisiko des Beamten in diesem Fall entfallen lasse.

OLG Celle, Urteil vom 08.12.2016 - 5 U 44/16

Redaktion beck-aktuell, 9. Dezember 2016.

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