Bruder beim IS unterstützt: Bewährungsstrafe

Weil er seinen Bruder, ein Mitglied des Islamischen Staats (IS), finanziell unterstützt hat, ist ein 33-jähriger Deutsch-Tunesier zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle hat allerdings die Vollstreckung der Strafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Es erlegte dem Angeklagten zudem eine Geldzahlung von 4.500 Euro auf.

Bruder beim IS in Syrien in leitender Stellung

Das OLG fällte sein Urteil, das unter anderem auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland lautet, nach nur zwei Verhandlungstagen. Es hat insbesondere aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten festgestellt, dass dieser seinem Bruder 2015 insgesamt 6.000 Euro gezahlt hat. Dadurch habe dieser weiter in leitender Stellung in Syrien für den IS tätig sein können. Der Bruder des Angeklagten habe erwogen, ein Selbstmordattentat zu begehen. Der Angeklagte habe ihn daraufhin in der Hoffnung besucht, ihn zur Ausreise zu bewegen. Als sein Bruder aber in Syrien habe bleiben wollen, habe er ihm 4.500 Euro für den Kauf einer Wohnung in Raqqa und weitere 1.500 Euro für den Kauf von Einrichtungsgegenständen gegeben.

Angeklagter umfassend geständig

Diese Vorwürfe habe der Angeklagte in dem Verfahren eingeräumt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass er seinem Bruder mit dem Geld helfe, weiter in dem Ausbildungslager für den IS arbeiten zu können. Aufgrund des Geständnisses konnte die zunächst für fünf Tage angesetzte Hauptverhandlung bereits am zweiten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsführerin und eines Ermittlungsrichters sowie einer Vielzahl von Dokumenten – insbesondere verschiedenen Vernehmungsprotokollen – die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Angeklagte, sein Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft haben innerhalb von einer Woche die Möglichkeit, Revision einzulegen.

Redaktion beck-aktuell, 7. März 2022.